Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen, damit Sie und wir zusammen nur gute Erfahrungen machen. Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (Auftraggeber) und die Azzurro Facility Services GmbH (Auftragnehmer). Sie sind eine wichtige Grundlage für den Leistungsauftrag.
Beginn, Dauer, Probezeit, Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Vertragsunterzeichnung und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der erste Monat nach dem ersten Einsatz gilt als Probezeit. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. Nach Ablauf der Probezeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und kann mit einer Frist von drei Monaten (Privathaushalte ein Monat) immer auf jedes Monatsende schriftlich gekündigt werden. Aus wichtigen Gründen können beide Vertragsparteien den Vertrag jedoch jederzeit fristlos schriftlich mit Angabe der Begründung auflösen.
Offerierte Preise
Die offerierten Preise werden auf separater Basis geregelt. Wird nichts zwischen den beiden Parteien ausdrücklich anders vereinbart, beinhalten die vertraglich vereinbarten Kosten folgendes:
- Personalkosten mit sämtlichen Sozialleistungen. Die Azzurro Facility Services GmbH ist dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsbranche unterstellt und erfüllt dessen Auflagen sowie die Auflagen des Obligationenrechts (OR)
· Kosten der Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien und Geräte für den Normalgebrauch (bitte beachten Sie den Paragrafen bezüglich Spezialmittel weiter unten).
Im Preis nicht inbegriffen sind (ausser, wenn ausdrücklich offeriert oder vereinbart):
- Kosten für Entsorgung von Abfall, Recycling etc. (Entsorgungsgebühren für Spezialabfälle und zusätzlicher Zeitaufwand für Entsorgungen, die nicht innerhalb der Kundenliegenschaft erledigt werden können).
- Kosten für die An- und Rückreise
· Mehrwertsteuer: Preise sind exklusiv MWST angegeben.
· Spezialgeräte (z.B. Rasenmäher, Schneefräse, Hebebühnen, Wischmaschinen etc.) und spezielle Reinigungsmittel – diese werden von den Auftraggebenden zur Verfügung gestellt oder separat verrechnet.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung für wiederkehrend ausgeführte Aufträge erfolgt monatlich per Ende Monat. Einzelaufträge werden jeweils nach fertiggestellter Arbeit verrechnet. Bei länger andauernden Einzel-Aufträgen erlauben wir uns Teilbeträge per Ende Monat in Rechnung zu stellen.
Die Begleichung der Rechnungen hat innert 14 Tage netto zu erfolgen.
Die Verrechnung erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail. Pro ausgedruckte und verschickte Rechnung erheben wir eine Gebühr von CHF 2.–.
Zugang zum Objekt/Schlüsselabgabe
Variante 1:
Der Kunde übergibt keinen Schlüssel an die Azzurro Facility Services GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, dass der Zugang zu den Objekten für Einsätze von Azzurro Reinigung-Mitarbeitern zeitgerecht sichergestellt ist. Bei wiederholter Unterlassung dieser Pflicht hat Azzurro Facility Services GmbH das Recht, den Aufwand der Anreise sowie den Arbeitsausfall im Wert von zwei Einsatzstunden pro Mitarbeiter zu verrechnen.
Variante 2:
Der Kunde übergibt einen oder mehrere Schlüssel an die Azzurro Facility Services GmbH und erhält dafür von der Azzurro Facility Services GmbH eine Bestätigung für den Erhalt. Die Azzurro Facility Services GmbH verpflichtet sich mit dem Erhalt von Schlüsseln zu deren ordnungsgemässen Umgang in Bezug auf Sicherheit und was den Zutritt zu den Räumlichkeiten des Kunden betrifft. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt ausserhalb der vereinbarten Zeiten für die Azzurro Facility Services GmbH und deren Beschäftigte strengstens untersagt und kann gemäss den gesetzlichen Richtlinien betreffend Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Zusätzlich ist die Azzurro Facility Services GmbH dafür besorgt, dass der Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben wird. Die Azzurro Facility Services GmbH verpflichtet sich jede Übergabe des Schlüssels schriftlich festzuhalten. Für Verlust des Schlüssels, die den Ersatz der notwendigen Schliesszylinder und Schlüssel zur Folge haben, ist die Azzurro Facility Services GmbH haftbar.
Sorgfaltspflicht
Die Azzurro Facility Services GmbH führt die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Auftraggebers aus.
Reinigungsmittel
Im Normalfall stellt die Azzurro Facility Services GmbH Reinigungsmittel und Reinigungsmaterial zur Verfügung. Falls es der Auftraggeber wünscht, werden jedoch die kundeneigenen Produkte verwendet. Für den Einsatz der kundeneigenen Produkte übernimmt die Azzurro Facility Services GmbH keine Haftung.
Personal
Die Azzurro Facility Services GmbH bestätigt, dass die Anstellungsbedingungen für das eingesetzte Personal die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und den Auflagen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) der Reinigungsbranche und des Obligationenrechts gerecht werden.
Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht
Die Azzurro Facility Services GmbH und deren Beschäftigte verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben.
Dies betrifft insbesondere Dokumente aller Art, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Auflösung des Vertragsverhältnisses fort.
Zurückweisungsrecht
Aus triftigen Gründen, welche die Erreichung der Ziele dieses Vertrages mit bestimmten Beschäftigten der Azzurro Facility Services GmbH in Frage stellen, kann der Auftraggeber diese zurückweisen. Auf Wunsch des Auftraggebers bemüht sich die Azzurro Facility Services GmbH umgehend um einen Ersatz.
Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmassnahmen zurückzuführen sind, haftet die Azzurro Facility Services GmbH im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung (5’000’000 Mio. CHF). Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Die Azzurro Facility Services GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber allfällige Schäden umgehend zu melden.
Stornierung
Eine Stornierung der gebuchten Leistungen ist kostenlos bis 48 Stunden vor Arbeitsbeginn möglich. Erfolgt die Stornierung bis 24 Stunden vor Arbeitsbeginn, werden 50 % der Reinigungspauschale berechnet. Erfolgt die Stornierung innerhalb der 24 Stunden vor Arbeitsbeginn, wir die ganze Reinigungspauschale fällig.
Sonn- und Feiertage
Die Azzurro Facility Services GmbH untersteht dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Reinigungsindustrie.
Die auf Wunsch des Auftraggebers an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen durchgeführten Einsätze werden gemäss unseren Verpflichtungen gegenüber dem GAV mit einem Zeitaufschlag von 50 % des entsprechenden Regieansatzes zusätzlich verrechnet (gilt auch für pauschal verrechnete Aufträge).
Die gesetzlichen Feiertage variieren von Kanton zu Kanton. Relevant für die Regelung betreffend Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist der Wohnort des Auftraggebers.
Konkurrenzverbot
Gemäss schweizerischem Obligationenrecht dürfen, ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Azzurro Facility Services GmbH, Mitarbeitende der Azzurro Facility Services GmbH weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung Dritter abgeworben oder eingestellt werden. Bei Zuwiderhandlung gegen das Konkurrenzverbot schuldet der Auftraggeber der Azzurro Facility Services GmbH eine Konventionalstrafe im Betrag eines jährlichen Auftragsvolumens.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Meilen.